BERATUNG ENERGIEAUSWEIS
Was ist eigentlich ein Energieausweis?
Der Energieausweise lässt sich gut mit dem Typenschein für ein Auto vergleichen. Die allerwichtigsten, energetischen Kennwerte eines Gebäudes sind darin enthalten. Die Energiekennzahl stellt dabei den allgemein als wichtigsten geltenden Kennwert dar. Sie gibt den (spezifischen) Heizwärmeverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (HWB in kWh/m²a) an, der wiederum angibt, wie viel Energie zur Beheizung des Gebäudes jährlich aufgewendet werden muss. Hieraus lassen sich dann die ungefähr zu erwartenden Heizkosten für die Immobilie errechnen. Sinn des Energieausweises ist es letztlich, Kauf- sowie Mietinteressenten über die energetischen Gegebenheiten einer Immobilie aufzuklären und ihnen somit die Möglichkeit zum Vergleichen bzw. zur Kostenkalkulation zu geben.
Wer braucht einen Energieausweis?
Jede Person, die in Österreich sein Haus oder seine Wohnung zum Verkauf bzw. zur Vermietung anbietet, benötigt einen solchen Energieausweis für die zum Angebot stehende Immobilie. Ausnahmen herrschen lediglich für denkmalgeschützte Immobilien sowie für Gebäude, die nicht regelmäßig unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (z.B. Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten pro Jahr bestimmt sind).
Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden und gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) seit dem 01.12.2012 spätestens beim Kauf- bzw. Mietabschluss vorgelegt werden. Wir bieten Ihnen eine professionelle Beratung durch einen ausgewiesen “Klima:aktiv”-Kompetenzpartner für alle damit verbundenen Anliegen an.